Abwicklungsvertrag Anwalt Aachen

Abwicklungsvertrag Anwalt Aachen: Unternehmen beginnen gerade damit, Personalbestände abzubauen. Arbeitsverhältnisse können aber in den meisten Fällen nur personenbedingt (z.B. Krankheit), verhaltensbedingt (z.B. Diebstahl) oder betriebsbedingt (z.B. Umstrukturierung) gekündigt werden.
Der Gesetzgeber schützt also primär Arbeitnehmer und erhält deren Arbeitsplatz. Jeder einzelne Kündigungsgrund muss ausreichend begründet werden. Auch wenn ein Kündigungsgrund als gegeben erscheint, gibt es noch formale Hürden, die die Arbeitgeber überwinden müssen.

Abwicklungsvertrag Anwalt Aachen

 

Ab Erhalt einer Kündigung läuft die Zeit. Spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigungserklärung muss das Arbeitsgericht angerufen werden. Selbst wenn die Kündigung erst z.B. nach einem halben Jahr wirksam wird, müssen Sie als Arbeitgeber bereits nach drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben haben.

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Weil der Gesetzgeber diese hohen Hürden aufgestellt hat, greifen Arbeitgeber üblicherweise zu einem anderen Mittel, dem Aufhebungsvertrag.
Diese Aufhebungsverträge werden auch als Auflösungsvereinbarung oder ähnlich bezeichnet. In allen Fällen ist ihnen gemeinsam, dass sie dafür sorgen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab einem bestimmten Zeitpunkt getrennte Wege gehen.
Entscheidend für Arbeitnehmer ist, dass sie sich nicht selbst schädigen.

Sollten Sie also einen Aufhebungsvertrag angeboten kriegen, sollten Sie auf jeden Fall die Bedingungen genau überprüfen lassen. Häufig steht im Auflösungsvertrag nur sinngemäß das was auch als Mindestanforderung im Gesetz für eine berechtigte Kündigung stehen würde. Zunehmend sind sogar schlechtere Bedingungen enthalten.

Häufig enthalten Auflösungsverträge Formulierungen, die das Arbeitslosengeld für einen bestimmten Zeitraum ausschließen. Arbeitsämter oder jobcenter sind berechtigt, eine Sperrzeit zu verhängen, wenn der Aufhebungsvertrag fehlerhaft formuliert ist. In der Regel sind das 12 Wochen und damit fast drei Monate.
Auch bei Zeugnisklauseln ist Vorsicht geboten. Selbst die Formulierung irgendwelcher Noten im Zeugnis reicht nicht aus um Arbeitnehmern ein völlig unbrauchbares Zeugnis zu bescheren. Hier ist auf jeden Fall sinnvoll, einen eigenen Formulierungsvorschlag einbringen zu können. Zeugnisse zu formulieren ist dann der nächste notwendige Schritt.

Kündigungen und Auflösungsverträge müssen zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Viele Unternehmen kündigen per E-Mail oder anderen elektronischen Medien. Diese sind unwirksam.

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