Steuerlich begleiten wir Privatpersonen bei ihren Lohnsteuererklärungen etc. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Steuergestaltung bei Nachfolgeregelungen hinsichtlich Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Bei Unternehmen übernehmen wir die laufende Buchführung und die Abgabe der relevanten Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt. etc.). Ein weiterer Schwerpunkt ist in diesen Fällen die Begleitung bei Betriebsprüfungen
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Der EuGH hat am 22. September 2022 festgestellt, dass Urlaubstage in vielen Fällen nicht verjährt sein dürften. Die Verjährung beginnt nämlich...
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