Steuerlich begleiten wir Privatpersonen bei ihren Lohnsteuererklärungen etc. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Steuergestaltung bei Nachfolgeregelungen hinsichtlich Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Bei Unternehmen übernehmen wir die laufende Buchführung und die Abgabe der relevanten Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt. etc.). Ein weiterer Schwerpunkt ist in diesen Fällen die Begleitung bei Betriebsprüfungen
Sonnenoffice
- Telefon089 / 3836 7020
- E-Mail
- AdresseSonnenstr. 6
80331 München
Neue Beiträge Arbeitsrecht
Der EuGH hat am 22. September 2022 festgestellt, dass Urlaubstage in vielen Fällen nicht verjährt sein dürften. Die Verjährung beginnt nämlich...
Arbeitsverhältnisse enden öfter als man denkt. Arbeitnehmer müssen jetzt besonders wachsam sein. Entscheidend für erfolgreiche Klagen ist die Beachtung der Dreiwochenfrist....
Mehr…
Banken müssen Darlehensgebühren an ihre Kunden zurück zahlen (BGH, XI ZR 348/ 13 und BGH, XI ZR 17/14)
Kündigen – wie mache ich es richtig?
Sensationsurteil aus Brüssel! Urlaubstage sind in vielen Fällen nicht verjährt
Außerordentliche Kündigung bei Diebstahl
Zeugnis
Worauf ist beim Aufhebungsvertrag zu achten?
Grundrechte: EuGH kippt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
BGH regelt Vergütung von Schwarzarbeit
Muss der Arbeitgeber ein Praktikum vergüten?
Beginn des Arbeitsverhältnisses