Verfahrensbeistände werden in jeder gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der Kinder involviert sind, hinzugezogen. Sie werden von den einzelnen Richtern ausgewählt und bestimmt.
Verfahrensbeistände sind ausschließlich am Kindeswohl orientiert. Sie unterstützen den Kindeswille und das Kindeswohl. In Streitigkeiten vor Gericht kommen die Streitparteien (meist Eltern oder Sorgeberechtigte) in aller Regel an ihre eigenen psychischen und finanziellen Grenzen. Sie vergessen dabei häufig, dass ihre Handlungen den gemeinsamen Kindern massiv schaden. Sie können sich häufig nicht mehr vorstellen, dass ihre Expartner für die Kinder wertvoll und wichtig sind.
Verfahrensbeistände sollen dieses Defizit auffangen. Sie sollen den Kindern eine Stimme geben. Sie sollen darauf hinwirken, dass Kinder wieder gesehen werden und beide Streitparteien möglichst gute Lösungen finden.
Volker Siegel wurde im Juli 2024 vom Verein Anwalt des Kindes e.V. (ADK) zertifiziert. Er versteht sich als engagierter Unterstützer für Kinder. Auch als Vertreter in familienrechtlichen Auseinandersetzungen behält er Kinder nicht aus den Augen.
Mit dieser Zertifizierung kann Volker Siegel insbesondere als Verfahrensbeistand und Umgangspfleger bestellt werden und begleitete Umgänge durchführen.