{"id":361,"date":"2018-08-13T11:44:17","date_gmt":"2018-08-13T11:44:17","guid":{"rendered":"http:\/\/neu.ra-siegel.de\/?p=361"},"modified":"2018-10-01T12:50:21","modified_gmt":"2018-10-01T12:50:21","slug":"kuendigen-wie-mache-ich-es-richtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ra-siegel.de\/en\/kuendigen-wie-mache-ich-es-richtig\/","title":{"rendered":"Employment contract termination - how do I do it right?"},"content":{"rendered":"<p><em>Das Thema K\u00fcndigung ist immer mit Unsicherheiten verbunden: Zun\u00e4chst muss eine schlechte Nachricht \u00fcberbracht werden. Oder man hat sich vor der K\u00fcndigung so sehr \u00fcber den Mitarbeiter oder Arbeitgeber ge\u00e4rgert, dass man eben nicht mehr klar denken und handeln kann. Damit muss eine K\u00fcndigung auf der einen Seite rechtssicher und auf der anderen Seite emotional richtig ausgesprochen werden. <\/em><\/p>\n<h2>Formelle Aspekte<\/h2>\n<p>Entscheidend ist, dass eine K\u00fcndigung nur dann wirksam ist, wenn sie schriftlich erfolgt und dem Gek\u00fcndigten zugeht.<\/p>\n<p>Gar nicht so einfach, wie man denkt: Schriftform hei\u00dft eben, dass ein St\u00fcck Papier mit einer Unterschrift versehen wird und diese dem zu K\u00fcndigenden in die H\u00e4nde gelangt, \u00a7\u00a7 623 und \u00a7 126 (1) BGB. Erst dann ist die K\u00fcndigung formal wirksam. Es reicht also nicht das Personalgespr\u00e4ch (\u201eab morgen will ich Sie hier nicht mehr sehen\u201c, noch die E-Mail oder gar WhatsApp-Nachricht).<\/p>\n<p>Was tun, wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnort gewechselt hat und dies dem Arbeitgeber nicht mitteilte? Hier ist die Rechtslage eindeutig: Das BAG hat am 22.09.2005 (2 AZR 366\/04) festgestellt, dass der Arbeitgeber es selber zu verschulden hat, wenn der Arbeitgeber die K\u00fcndigung wegen einer falschen Adresse nicht zustellen kann.<\/p>\n<p>Im Zweifel muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er die K\u00fcndigung dem Arbeitnehmer \u00fcbergeben hat und\/ oder der Arbeitnehmer durch eigenes Tun die \u00dcbergabe verhindert hatte. Einschreiben n\u00fctzen nicht immer: Wenn der Arbeitnehmer den das Einschreiben nicht abholt, ist das in aller Regel das Pech des Arbeitgebers. Au\u00dfer, er hat dem Arbeitnehmer gesagt, dass er k\u00fcndigen werde. Dann aber muss er auch nachweisen, dass er dem Arbeitnehmer die K\u00fcndigung eben angek\u00fcndigt hatte. Einwurfeinschreiben nutzen nicht immer etwas. Zumindest gibt es einige Kammern an den Arbeitsgerichten, bei denen das Einwurfeinschreiben als zwingender Beweis nicht taugt.<\/p>\n<p>Dazu geh\u00f6ren Arbeitsunf\u00e4higkeiten aber auch bewusst falsch angegebenen Wohnadressen oder nicht mitgeteilte Ver\u00e4nderungen des Wohnortes. Hier gilt oft Ratlosigkeit auf Seiten der Arbeitgeber. Auf der sicheren Seite ist der Arbeitgeber damit auf jeden Fall, wenn ein Bote die K\u00fcndigung \u00fcberbringt oder wenn sie dem Arbeitnehmer direkt \u00fcbergeben wurde.<\/p>\n<p>Arbeitnehmer sollten auf jeden Fall pr\u00fcfen, wer denn die K\u00fcndigung ausgesprochen hat: Nicht immer ist derjenige, der Einstellungen vornimmt auch berechtigt, K\u00fcndigungen zu vollziehen. Hier sollte zeitnah ger\u00fcgt werden. Und nicht jede K\u00fcndigung ist unterschrieben. In der Praxis jedenfalls kommt das h\u00e4ufiger vor, als man denkt. Eine nicht unterschriebene K\u00fcndigung ist das Papier nicht wert, auf der sie geschrieben wurde.<\/p>\n<h2>Inhalt der K\u00fcndigung<\/h2>\n<p>Es gibt drei K\u00fcndigungsgr\u00fcnde: Betriebliche, personenbedingte und verhaltensbedingte K\u00fcndigungen:<\/p>\n<p>Verhaltensbedingte K\u00fcndigung bedeutet, dass der Arbeitnehmer selbst durch sein eigenes Verhalten die K\u00fcndigung herbeigef\u00fchrt hat. Beispielsweise dadurch, dass er permanent zu sp\u00e4t kommt. Personenbedingt ist die K\u00fcndigung dann, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit nicht mehr ausf\u00fchren kann, so z.B. beim B\u00e4cker, der eine Mehlstauballergie entwickelt. Betriebsbedingt ist die K\u00fcndigung dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund der konjunkturellen Lage Arbeitnehmer entlassen muss.<\/p>\n<p>Vor einer K\u00fcndigung ist es auf jeden Fall notwendig, s\u00e4mtliche Umst\u00e4nde, die zur K\u00fcndigung f\u00fchren genau zu dokumentieren und Zeugen bzw. Beweismittel zu sammeln. Dazu geh\u00f6rt in jedem Fall die Dokumentation vorangegangener Abmahnungen bei verhaltensbedingten K\u00fcndigungen.<\/p>\n<p>Beispiele, die zur Abmahnung und dann letztlich zur K\u00fcndigung f\u00fchren k\u00f6nnen: Der Arbeitnehmer kommt regelm\u00e4\u00dfig zu sp\u00e4t zur Arbeit. Der Arbeitnehmer gef\u00e4hrdet durch sein Verhalten das Arbeitsergebnis. Der Arbeitnehmer st\u00f6rt regelm\u00e4\u00dfig den Betriebsfrieden.<\/p>\n<p>Wie viele Abmahnungen n\u00f6tig sind, ist individuell unterschiedlich: Es h\u00e4ngt immer von der Intensit\u00e4t und dem Umfeld des Arbeitsplatzes ab. Rechtliche Beratung lang vor einer K\u00fcndigung ist daher sinnvoll: Es gibt durchaus Entscheidungen von Arbeitsgerichten, in denen bei besonders h\u00e4ufigen Abmahnungen die K\u00fcndigung als unberechtigt angesehen wurde, weil der Arbeitnehmer die Abmahnungen ohne weiter reichende Konsequenzen gar nicht mehr ernst genommen h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem ist die Form der Abmahnung daf\u00fcr entscheidend, ob sie zu einer K\u00fcndigung f\u00fchren kann oder nicht. Hier sollte vor Abmahnungen ebenfalls R\u00fccksprache mit dem Hausanwalt gehalten werden. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht 2009 (2 AZR 603\/07) entschieden, dass Formfehler nicht immer gelten, das ist aber eben nur in krassen F\u00e4llen wie dem vorher zitierten Urteil der Fall.<\/p>\n<p>Die ber\u00fchmte au\u00dferordentliche K\u00fcndigung ohne vorherige Abmahnung ist vor Gericht schwer durchsetzbar. Auch wenn durch die Presse zahlreiche absurd erscheinende Urteile geistern, wonach z.B. schon der Diebstahl geringwertiger Sachen zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung f\u00fchren k\u00f6nnten.<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 11pt; line-height: 115%; font-family: 'Calibri','sans-serif';\">Als grunds\u00e4tzliche Tipp f\u00fcr Arbeitgeber gilt: Bei einer K\u00fcndigung sollte niemals der K\u00fcndigungsgrund erw\u00e4hnt werden. Dies weder m\u00fcndlich oder schriftlich und auch nicht vor dritten Personen.<\/span><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Thema K\u00fcndigung ist immer mit Unsicherheiten verbunden: Zun\u00e4chst muss eine schlechte Nachricht \u00fcberbracht werden. Oder man hat sich vor der K\u00fcndigung so sehr \u00fcber den Mitarbeiter oder Arbeitgeber ge\u00e4rgert, [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":376,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[29,36],"tags":[],"class_list":["post-361","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-arbeitsrecht","category-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ra-siegel.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/361","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ra-siegel.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ra-siegel.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ra-siegel.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ra-siegel.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=361"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.ra-siegel.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/361\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ra-siegel.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/376"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ra-siegel.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=361"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ra-siegel.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=361"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ra-siegel.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=361"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}