{"id":296,"date":"2018-08-13T10:59:17","date_gmt":"2018-08-13T10:59:17","guid":{"rendered":"http:\/\/neu.ra-siegel.de\/?p=296"},"modified":"2018-10-01T12:50:21","modified_gmt":"2018-10-01T12:50:21","slug":"grundrechte-eugh-kippt-eu-richtlinie-zur-vorratsdatenspeicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ra-siegel.de\/en\/grundrechte-eugh-kippt-eu-richtlinie-zur-vorratsdatenspeicherung\/","title":{"rendered":"Fundamental rights: EuGH tilts EU Directive on data retention"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verst\u00f6\u00dft gegen die Grundrechte. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof hat die Richtlinie aufgehoben, wonach alle B\u00fcrger ohne konkreten Verdacht \u00fcberwacht werden. Die Ma\u00dfnahme m\u00fcsse auf das Notwendigste beschr\u00e4nkt bleiben.<\/strong><\/p>\n<p>Luxemburg &#8211; Das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verst\u00f6\u00dft gegen europ\u00e4isches Recht und ist ung\u00fcltig. Das hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Regelung &#8222;beinhaltet einen Eingriff von gro\u00dfem Ausma\u00df und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschr\u00e4nkt&#8220;, begr\u00fcndeten die Richter ihre Entscheidung.<\/p>\n<p>Die Speicherung der Telefon- und Internetdaten und der Zugriff auf darauf ohne das Wissen der Betroffenen sei dazu geeignet, ein Gef\u00fchl der st\u00e4ndigen \u00dcberwachung des Privatlebens hervorzurufen.<\/p>\n<p>Das Urteil d\u00fcrfte f\u00fcr neuen Streit in der Koalition sorgen. Innenminister Thomas de Maizi\u00e8re (CDU) erkl\u00e4rte nach dem Urteilsspruch, die deutsche Regierung halte an einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung fest. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof habe daf\u00fcr klare Vorgaben gegeben. Laut de Maizi\u00e8re sei die umstrittene \u00dcberwachung notwendig zur Bek\u00e4mpfung &#8222;schwerster Straftaten&#8220;. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht hingegen keinen Grund mehr, schnell einen deutschen Gesetzentwurf dazu vorzulegen. &#8222;Damit ist eine neue Situation eingetreten&#8220;, sagte Maas. &#8222;Die Grundlage f\u00fcr die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet.&#8220; Auch Zwangsgelder drohten nicht mehr.<\/p>\n<p>Geklagt hatten eine irische B\u00fcrgerrechtsorganisation, die K\u00e4rntner Landesregierung und mehrere tausend \u00d6sterreicher. Sie argumentieren, dass die Speicherung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sei und die Grundrechte auf Privatleben, Datenschutz und freie Meinungs\u00e4u\u00dferung verletze. Im Dezember hatte der zust\u00e4ndige Gutachter am Gerichtshof erkl\u00e4rt, die EU-Richtlinie m\u00fcsse nachgebessert werden.<\/p>\n<p>In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Umsetzung in Deutschland 2010 gekippt &#8211; mit deutlichen Worten: Die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten sei &#8222;geeignet, ein diffus bedrohliches Gef\u00fchl des Beobachtetseins hervorzurufen&#8220;, hie\u00df es im Urteil. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Union und SPD wollen die Vorratsdatenspeicherung nun wieder einf\u00fchren, wollten aber erst das EuGH-Urteil abwarten.<\/p>\n<p>Kritiker wie der ehemalige Bundesdatensch\u00fctzer Peter Schaar fordern erst einen Nachweis der Notwendigkeit. &#8222;Wer Grundrechte einschr\u00e4nkt, ist beweispflichtig&#8220;, hei\u00dft es in einem Blogeintrag. Diese fehlten bisher. Schaar verweist auf die USA, wo der Milit\u00e4rgeheimdienst NSA Vorratsdaten gesammelt hat: &#8222;Diese Super-Vorratsdatenspeicherung hat nicht einmal substantielle Beweise f\u00fcr Ermittlungen gegen Terrorverd\u00e4chtige geliefert.&#8220;<\/p>\n<p>Die fr\u00fchere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begr\u00fcsste das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung begr\u00fcsst. &#8222;Es ist Zeit f\u00fcr eine neue Ehrlichkeit im Umgang mit der anlasslosen \u00dcberwachung. Nach der Massen\u00fcberwachung der NSA und anderer Geheimdienste darf es kein &#8218;Weiter so&#8216; geben. Jetzt muss Schluss sein mit der gesetzlich verordneten Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten, zu denen die NSA in Amerika problemlos Zugang haben. Die B\u00fcrger sind nicht potentielle Terroristen&#8220;, so die FDP-Politikerin am Dienstag gegen\u00fcber SPIEGEL ONLINE.<\/p>\n<p>Es sei falsch gewesen, dass Kommissarin Cecilia Malmstr\u00f6m Deutschland zu einer Umsetzung zwingen wollte, obwohl sie die grundlegenden rechtlichen Probleme kenne, so Leutheusser-Schnarrenberger weiter.<\/p>\n<p>Leutheusser-Schnarrenberger hatte in ihrer Amtszeit die anlasslose Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt und sich damit gegen CDU\/CSU gestellt. An die jetzige Koalition appellierte sie, von einer Neuauflage des Vorhabens Abstand zu nehmen: &#8222;Jetzt kann gezeigt werden, dass die massenhafte Aussp\u00e4hung und die Ausschn\u00fcffelei von Millionen von unbescholtenen B\u00fcrger beendet werden kann &#8211; zumindest in der Europ\u00e4ischen Union. Die Vorratsdatenspeicherung geh\u00f6rt in die Geschichtsb\u00fccher&#8220;, so die Ex-Ministerin.<\/p>\n<p>Der fr\u00fchere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) zeigte sich ebenfalls erfreut. Die Festlegungen im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union zur Vorratsdatenspeicherung seien nunmehr durch das Urteil der Boden entzogen worden. &#8222;Jetzt ist Standhaftigkeit und Konfliktbereitschaft des Bundesjustizministers gegen\u00fcber der Union gefordert&#8220;, so Baum. Der Liberale geh\u00f6rte einst zusammen mit der ehemaligen Justizministerin zu den Kl\u00e4gern gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht.<\/p>\n<p><em>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/netzpolitik\/vorratsdatenspeicherung-eugh-kippt-eu-richtlinie-a-963135.html\" target=\"_self\" rel=\"nofollow noopener\">Spiegel.de<\/a><\/em><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verst\u00f6\u00dft gegen die Grundrechte. 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