Im Strafrecht und bei Bußgeldverfahren kommt es vor allem auf einen umgehenden Kontakt mit dem Rechtsanwalt an:

Fristen sind häufig sehr kurz: Wenn ein Bußgeldbescheid oder Strafbefehl ins Haus flattert, haben Sie genau vierzehn Tage Zeit um Einspruch einzulegen, und zwar gerechnet ab dem Tag, an dem dieser im Briefkasten abgegeben wurde. Waren Sie im Urlaub und die Frist ist schon abgelaufen, gibt es eventuell noch Rechtsmittel. Gegen Urteile kann man nur innert sieben Tagen ab Verkündung Berufung oder Revision einlegen.

Entscheidend ist daher zunächst die Einschätzung, ob sich Einspruch oder Berufung oder Revision sinnvoll sind. So kann ein Bußgeldbescheid oder ein Urteil mild ausfallen. Sollten Rechtsmittel eingelegt werden, muss dies zügig erfolgen.

Beiträge