Aufhebungsvertrag – Anfechtung möglich? Empfehlung
Immer wieder schließen Arbeitnehmer auf heftigen Druck der Arbeitgeber Aufhebungsverträge ihres Arbeitsvertrags ab. Diese sind unter bestimmten Umständen anfechtbar:
Gem. § 123 BGB kann ein Vertrag, der durch Täuschung oder Drohung abgeschlossen wurde, angefochten werden. Entscheidend für eine erfolgreiche Anfechtung ist, dass die Drucksituation ausreichend gut beschrieben werden kann. Die Anfechtungserklärung muss richtig formuliert werden. Und sie muss vor allem fristgerecht erfolgen. Fristgerecht im Arbeitsrecht ist nicht genau definiert. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat Fälle entschieden, in denen die Anfechtung in drei Wochen ab Beendigung der Zwangslage oder der Erkenntnis, dass der Arbeitnehmer getäuscht wurde, erklärt werden muss. Es gibt aber auch Tarifverträge, in denen eine Anfechtungsfrist von 24 Stunden erklärt werden muss (!). Damit muss auf jeden Fall umgehend ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Daher müssen Sie innerhalb weniger Stunden, auch eventuell abends, reagieren.

Siegel
Volker Siegel ist seit 1998 Rechtsanwalt, seit 2001 Mediator und seit 2005 Bilanzbuchhalter. Neben dieser Tätigkeit war er in einer Beteiligungsgesellschaft als Syndikusanwalt tätig. Anschließend leitete er die deutsche Filiale eines englischen IT-Dienstleisters. Hier machte er die in Deutschland seinerzeit nahezu unbekannte Dienstleistung Software-Escrow durch Vorträge, Seminare und Veröffentlichungen bekannt. Besondere Schwerpunkte sind IT-Recht und Arbeitsrecht, Vertragsgestaltung, sowie der steuerliche Bereich wie laufende Buchhaltung und die Abgabe von Steuererklärungen.
Volker Siegel ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein e.V. und in der Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V.
Im Arbeitsrecht hat er einen Blog unter www.arbeitsvertrag-arbeitsrecht.de