Im Bereich des Arbeitsrechtes befassen wir uns insbesondere mit den folgenden Themengebieten:
Kündigungsschutzklagen. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten, nicht ohne zuvor eine einvernehmliche Lösung in aller Regel versucht zu haben.
Durchsetzung des Anspruchs auf Teilzeit. Dies betrifft insbesondere bei Müttern nach einer Babypause.
Entwerfen und Prüfen von Arbeitsverträgen. Hier ist die kontinuierliche Überwachung von Arbeitsverträgen wichtig. Die ständigen Änderungen der Rechtsprechung müssen immer wieder an die bestehenden Arbeitsverträge angepasst werden.