Anwalt Verkehrsrecht München

Mit Verkehrsrecht haben alle Bürger zu tun: Schon als kleines Kind lernt man, an der roten Ampel stehen zu bleiben und bei der grünen Ampel los zu laufen.

Auch bei größter Sorgfalt geraten die meisten Bürger einige male in ihrem Leben in Verkehrsunfälle. Noch häufiger werden sie wegen vermeintlicher Verkehrsverstöße durch die zuständigen Behörden (Polizei, Landratsämter und so weiter) mit Bußgeldern, MPU und ähnlichem konfrontiert.

In beiden Fällen ist es sinnvoll und notwendig, umgehend kompetente Hilfe durch Anwälte zu holen. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen hilft der Anwalt, alle Rechte durch zu setzen. Bei Teilschuld sichert er die Rechte soweit sie eben bestehen und wehrt v.a. unberechtigte Ansprüche ab.

80 % aller Bußgeldbescheide weisen Mängel auf. Hier lohnt sich besonders häufig ein sorgfältiger Blick in die Akten.

Bußgeldbescheide erhalten Sie im Strafrecht immer erst nach einer Vorladung. In aller Regel sollten Sie bereits mit der Vorladung Konakt zum Rechtsanwalt aufnehmen. Dieser hilft bei der Entscheidung, ob eine Stellungnahme abgegeben werden soll oder nicht. Sinnvoll ist es, dem Rechtsanwalt eine Zustellvollmacht zu erteilen. Damit wird sichergestellt, dass gegen die daraus folgenden Bußgeldbescheide rechtzeitig Einspruch eingelegt wird.

Verkehrsunfälle ziehen in der Regel erheblichen Ärger nach sich. Zunächst ist zu sehen, ob Sie den Unfall verursachten oder unschuldig waren oder eine Teilschuld hatten. In allen drei Fällen ist es sinnvoll, mit einem Rechtsanwalt Rücksprache zu halten: Waren Sie nicht schuld, kann Ihnen der Rechtsanwalt in aller Regel schnell zu Ihren Ansprüchen verhelfen. Waren Sie Unfallverursachter folgen häufig Bußgeldverfahren oder sogar Strafanzeigen. Daher ist eine rechtzeitige Beratung sinnvoll. Waren Sie zum Teil am Unfall schuld, kann der Rechtsanwalt Ihnen helfen, Ihre Rechte optimal wahr zu nehmen.